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Mischa Barmettler

Liquidität

Wie schnell du etwas ohne Wertverlust zu Bargeld machen kannst, warum Bargeld, Aktien, Obligationen, Immobilien und Vorsorgegeld weit auseinanderliegen und was dich gebundenes Geld kostet.

Kernaussage

Liquidität beschreibt, wie schnell du etwas ohne Wertverlust zu Bargeld machen kannst. Bargeld ist sofort verfügbar. Aktien brauchen Tage und sind beim Verkauf vielleicht im Minus. Immobilien brauchen Monate. Geld in der Säule 3a und in der Pensionskasse ist jahrelang gebunden. Liquid heisst nicht sicher, und gebunden heisst nicht schlecht.

Was ist Liquidität?

Liquidität beschreibt, wie schnell du etwas in Bargeld verwandeln kannst, ohne an Wert zu verlieren. Zwei Dinge zählen: wie lange es dauert und was es dich kostet, wenn es schnell gehen muss. Bargeld ist vollkommen liquid. Ein Haus ist es nicht: Du kannst es verkaufen, aber das dauert Monate, und wer unter Zeitdruck verkauft, erhält meist einen tieferen Preis.

Vom Bargeld zum gebundenen Geld

So schnell kommst du ungefähr an dein Geld:

Wie schnell dein Geld zu Bargeld wird, nach den Regeln 2026

Am liquidesten

  1. Bargeld und Privatkonto:

    Sofort verfügbar

    Kostet nichts.

  2. Sparkonto:

    Meist innert Tagen

    Viele Banken begrenzen Bezüge, für grössere Beträge gilt oft eine Kündigungsfrist.

  3. ETF und Aktien:

    In Sekunden verkauft, das Geld zwei Börsentage später

    Du erhältst den Kurs dieses Moments, abzüglich Gebühren und Stempelsteuer.

  4. Obligationen:

    Innert Tagen verkauft

    Zum Marktpreis, der tiefer ist, wenn die Zinsen gestiegen sind. Manche werden selten gehandelt.

  5. Immobilien:

    Monate bis zum Verkauf

    Makler- und Notarkosten und die Grundstückgewinnsteuer des Kantons.

  6. Säule 3a:

    Ab fünf Jahren vor dem Referenzalter

    Früher nur für Wohneigentum, die Auswanderung, die Selbständigkeit und wenige weitere Gründe.

  7. Pensionskasse:

    Bei der Pensionierung, frühestens mit 58, wenn deine Kasse es erlaubt

    Früher für Wohneigentum, die Auswanderung oder die Selbständigkeit.

Am wenigsten liquid

Bargeld und Privatkonto sind sofort verfügbar. Ein Sparkonto zahlt meist innert Tagen aus, wobei viele Banken Bezüge begrenzen. ETF und Aktien verkaufst du an der Schweizer Börse in Sekunden, das Geld kommt zwei Börsentage später. Obligationen verkaufst du innert Tagen, zum Preis, den der Markt zahlt. Immobilien brauchen Monate.

Geld in der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden, dem Alter, in dem die AHV-Rente ordentlich beginnt, für die meisten 65. Das regelt die Verordnung BVV 3. Geld in deiner Pensionskasse ist bis zur Pensionierung gebunden, frühestens ab 58, wenn deine Kasse es erlaubt. Für beide gibt es wenige Ausnahmen, etwa den Kauf von Wohneigentum.

Angenommen, du verkaufst an einem Montag über eine Schweizer Bank für CHF 10'000 einen ausländischen ETF, der an der Schweizer Börse kotiert ist. Das Geld kommt am Mittwoch, abzüglich CHF 15 Stempelsteuer und der Courtage.

Liquid heisst nicht sicher

Einen ETF kannst du heute verkaufen. Ist der Markt aber gerade um 30 % gefallen, machst du den Einbruch damit zu einem Verlust, der bleibt. Wie stark die Kurse schwanken, misst die Volatilität (auf Englisch). Ein Sparkonto ist liquid und stabil. Immobilien sind weder das eine noch das andere: Sie lassen sich nur langsam verkaufen, und ihr Preis kann ebenfalls fallen. Jede Anlageklasse hat ihre eigene Mischung aus Tempo und Schwankungen.

Der Haken

Die Liquidität schrumpft, wenn du sie am meisten brauchst. In einem Crash fallen die Preise genau dann, wenn viele verkaufen wollen. Manche Anlagen zahlen nur nach Plan aus. Offene Schweizer Immobilienfonds nehmen deine Anteile auf das Ende ihres Rechnungsjahres zurück, und kündigen musst du 12 Monate im Voraus. Verlangst du es bei der Kündigung, darf der Fonds schon nach dem Ende des laufenden Rechnungsjahres zurückzahlen, wenn er alle bedienen kann, die das verlangt haben. Anteile kotierter Fonds kannst du trotzdem an der Börse verkaufen, zum Preis, den Käufer bieten.

Gebundenes Geld ist trotzdem kein Fehler. Die Säule 3a und die Pensionskasse gleichen die Sperre mit Steuervorteilen aus. Das Geld kann einfach nicht dein Notgroschen sein.

Fristen und Ausnahmen

An der Börse: Geld und Aktien wechseln an der Schweizer Börse zwei Börsentage nach dem Handel den Besitzer, ab dem 11. Oktober 2027 schon nach einem, wie die SIX angekündigt hat. Für Wohneigentum: Nach dem BVG und der Verordnung über die Wohneigentumsförderung kannst du Geld aus der Pensionskasse vorbeziehen, um Wohneigentum zu kaufen, in dem du selbst wohnst. Das geht bis drei Jahre vor der Pensionierung, mindestens CHF 20'000 und höchstens alle fünf Jahre. Bist du älter als 50, ist der Betrag begrenzt. Beim Auswandern: Ziehst du in ein Land der EU oder der EFTA und bist dort obligatorisch für Alter, Tod und Invalidität versichert, bekommst du den obligatorischen Teil deines Pensionskassengelds nicht bar (FZG). Das ist das Guthaben aus dem gesetzlichen Minimum. In Liechtenstein genügt es, dort zu wohnen. Dieser Teil bleibt dann in der Schweiz, auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung oder in einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung, bis er ausbezahlt werden kann. Prüf bei deinem Sparkonto, wie viel du ohne Kündigung beziehen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • —Bei der Liquidität zählen Tempo und Kosten: wie schnell du an Bargeld kommst und was du verlierst, wenn es schnell gehen muss.
  • —Aktien und ETF verkaufst du in Sekunden. An der Schweizer Börse kommt das Geld zwei Börsentage später, ab Oktober 2027 einen.
  • —Geld in der Säule 3a und in der Pensionskasse ist jahrelang gebunden, bis auf wenige Ausnahmen wie den Kauf von Wohneigentum.
  • —Liquid heisst nicht sicher: Einen ETF kannst du heute verkaufen, aber vielleicht nach einem Einbruch von 30 %.

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