Säule 3a
Wie die steuerbegünstigte private Vorsorge der Schweiz funktioniert: wer einzahlen darf, wie viel pro Jahr, was du an Steuern sparst und wann du das Geld beziehen kannst.
Kernaussage
2026 beträgt der Maximalbetrag für die Säule 3a CHF 7'258, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist. Ohne Pensionskasse sind es 20 % deines Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Was du einzahlst, ziehst du vom steuerbaren Einkommen ab, sofern es bis am 31. Dezember deinem 3a-Konto gutgeschrieben ist. Dafür bleibt das Geld bis kurz vor der Pensionierung gebunden, mit wenigen Ausnahmen.
Was ist die Säule 3a?
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf
Wie viel du einzahlen kannst
Der Maximalbetrag pro Jahr hängt davon ab, ob du auch einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen bist:
Mit Pensionskasse
CHF 7'258
Die meisten Angestellten. Ein fester Maximalbetrag pro Jahr.
Ohne Pensionskasse
CHF 36'288
Vor allem Selbständigerwerbende: 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens dieser Betrag.
2026 kannst du bis zu CHF 7'258 einzahlen, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist, wie die meisten Angestellten. Das ist der «kleine» Maximalbetrag. Ohne Pensionskasse sind es 20 % deines Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288: der «grosse» Maximalbetrag. Einzahlen kannst du grundsätzlich nur, wenn du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen hast, etwa einen Lohn oder ein Einkommen aus selbständiger Arbeit. Mehr als den Maximalbetrag kannst du nicht einzahlen, ausser als Nachzahlung für frühere Jahre (siehe unten). Was darüber liegt, musst du dir zurückerstatten lassen.
Damit ein Beitrag für 2026 zählt, muss er bis spätestens am 31. Dezember 2026 deinem 3a-Konto gutgeschrieben sein, bei einer Vorsorgeversicherung deinem Vertrag. Endet deine Steuerpflicht früher, etwa mit dem Wegzug ins Ausland, gilt der letzte Tag der Steuerpflicht. Massgebend ist der Tag der Gutschrift auf deinem eigenen Vorsorgekonto, nicht der Tag, an dem das Geld von deinem Konto abgeht. Auch eine Gutschrift auf einem allgemeinen Konto der Bank oder der Versicherung reicht nicht.
So steht es im Kreisschreiben Nr. 18a der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Ziff. 5.1), und so hat das Bundesgericht entschieden (BGE 148 II 556). Im Fall ging es um eine Überweisung vom Freitag, 29. Dezember 2017. Wegen Wochenende, Neujahr und Berchtoldstag wurde sie erst am 3. Januar 2018 dem 3a-Konto gutgeschrieben, und der Abzug für 2017 fiel weg. Überweise deshalb nicht erst in den letzten Tagen des Jahres.
Warum es sich lohnt
Der Steuervorteil wirkt an drei Stellen:
- 1
Beim Einzahlen
Du ziehst den ganzen Beitrag vom steuerbaren Einkommen ab. Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf deinen letzten verdienten Franken. Liegt er bei 25 %, sparst du mit einer Einzahlung von CHF 7'258 Steuern von CHF 1'814.50. Die 25 % sind nur ein Beispiel: Dein Satz hängt von Kanton, Gemeinde, Einkommen und Zivilstand ab.
- 2
Solange das Geld in der Säule 3a liegt
Das Guthaben ist von der Vermögenssteuer befreit, und Zinsen und Erträge werden nicht als Einkommen besteuert.
- 3
Beim Bezug
Die Auszahlung wird einmal besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz, nicht zu deinem normalen Grenzsteuersatz.
Konto oder Fonds
Ein 3a-Konto zahlt Zinsen, wie ein Sparkonto. Ein 3a-Fonds legt das Geld an, meist in einer Mischung aus Aktien und Obligationen. Er kann mehr wachsen, aber auch fallen. So wachsen CHF 7'258 pro Jahr über 30 Jahre, jeweils Ende Jahr einbezahlt, mit zwei Beispielsätzen:
- Einbezahlt: CHF 217'740.00
- 3a-Konto mit 0,5 % Zins: CHF 234'288.36
- 3a-Fonds mit 4 % Rendite: CHF 407'064.48
Über 30 Jahre zahlst du CHF 217'740.00 ein. Mit 0,5 % Zins pro Jahr wächst das Konto auf CHF 234'288.36. Mit 4 % Rendite pro Jahr wächst der Fonds auf CHF 407'064.48, das sind CHF 189'324.48 mehr, als du einbezahlt hast. Beide Sätze sind Beispiele, keine Prognosen. Ein Fonds hat über die Jahre
Wann du das Geld beziehen kannst
Das ist der Haken: Geld in der Säule 3a ist gebunden. Frühestens fünf Jahre vor deinem AHV-Referenzalter kannst du es beziehen. Das Referenzalter ist das Alter, in dem die AHV-Rente ordentlich beginnt. Mit dem Referenzalter wird das Geld fällig. Arbeitest du weiter, kannst du es bis zu fünf Jahre länger stehen lassen.
Vorher kommst du nur in wenigen Fällen an das Geld:
- —wenn du Wohneigentum kaufst oder baust, in dem du selbst wohnst, oder die Hypothek darauf zurückzahlst, höchstens alle fünf Jahre
- —wenn du die Schweiz endgültig verlässt
- —wenn du dich selbständig machst und danach nicht mehr obligatorisch in einer Pensionskasse versichert bist, oder wenn du zu einer andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit wechselst, beides innerhalb eines Jahres
- —wenn du eine ganze Invalidenrente erhältst und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
- —wenn du dich in deine Pensionskasse einkaufst
Bist du verheiratet oder lebst du in eingetragener Partnerschaft, braucht ein Bezug für Wohneigentum, die Ausreise oder die Selbständigkeit die schriftliche Zustimmung deiner Partnerin oder deines Partners.
Die Auszahlung wird als Kapital besteuert, und der Satz steigt mit dem Betrag. Beziehst du alles im selben Jahr, zahlst du darum einen höheren Satz. Verteilst du dein Sparen auf mehrere 3a-Konten und löst sie in verschiedenen Jahren auf, bleiben die einzelnen Auszahlungen und ihre Steuern kleiner.
Neu: Lücken nachzahlen
Seit 2026 kannst du Lücken aus früheren Jahren schliessen. Hast du in einem Jahr weniger als den Maximalbetrag einbezahlt, kannst du die Differenz später nachzahlen. Das geht für Lücken ab dem Steuerjahr 2025, höchstens zehn Jahre zurück. Dafür gibt es vier Bedingungen:
- —Du zahlst zuerst den vollen Maximalbetrag für das laufende Jahr ein.
- —Pro Jahr kannst du höchstens den «kleinen» Maximalbetrag nachzahlen.
- —Du hast ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz, im Jahr der Lücke und im Jahr, in dem du nachzahlst.
- —Du hast noch keine Altersleistung aus der Säule 3a bezogen, auch nicht von einem einzelnen Konto.
Die Nachzahlung beantragst du schriftlich bei deiner 3a-Stiftung oder deiner Versicherung. Du kannst sie wie normale Beiträge vollständig abziehen. In der Verordnung dazu, der BVV 3, heisst sie «Einkauf». Mit dem Einkauf in die Pensionskasse hat sie nichts zu tun.
Wie viel du seit 2025 jedes Jahr einbezahlt hast, steht auf den Steuerbescheinigungen deiner 3a-Konten. Fehlt etwas, kannst du es unter diesen Bedingungen nachzahlen.
Die Beträge ändern sich in der Regel alle zwei Jahre
Die Maximalbeträge auf dieser Seite gelten für 2026, festgelegt vom Bundesrat. 2027 steigen sie auf CHF 7'373 mit Pensionskasse und CHF 36'864 ohne. Grenzsteuersatz und genaue Ersparnis hängen von Kanton, Gemeinde, Einkommen und Zivilstand ab.
Das Wichtigste in Kürze
- —Mit Pensionskasse beträgt der Maximalbetrag 2026 CHF 7'258. Was du einzahlst, ziehst du vom steuerbaren Einkommen ab, sofern es bis am 31. Dezember deinem 3a-Konto gutgeschrieben ist.
- —Das Guthaben ist zudem von der Vermögenssteuer befreit und wächst steuerfrei, bis du es beziehst.
- —Das Geld ist bis kurz vor der Pensionierung gebunden, mit nur wenigen Ausnahmen für einen früheren Bezug.
- —Verteilst du dein Sparen auf mehrere Konten und beziehst es gestaffelt, bleibt die Steuer auf der Auszahlung tiefer.