3-Säulen-System
Wie sich die Altersvorsorge in der Schweiz auf die AHV, die Pensionskasse und dein eigenes Sparen verteilt, wer in welche Säule einzahlt und was jede abdecken soll.
Kernaussage
Die Altersvorsorge in der Schweiz steht auf drei Säulen. Für die AHV (1. Säule) zahlen die Erwerbstätigen, ihre Arbeitgeber und der Bund. Sie soll den Existenzbedarf decken. Zusammen mit der obligatorischen Pensionskasse (2. Säule) soll sie rund 60 % deines letzten Lohns ersetzen, damit du deinen gewohnten Lebensstandard ungefähr halten kannst. Den Rest deckst du mit eigenem Sparen (3. Säule), etwa in der Säule 3a.
Was ist das 3-Säulen-System?
Die Bundesverfassung nennt alle drei Säulen: die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV und IV), die berufliche Vorsorge und die Selbstvorsorge. Jede Säule hat ihre eigene Aufgabe, ihre eigene Finanzierung und ihre eigenen Regeln. Zusammen sollen sie dir ein Einkommen sichern, wenn du nicht mehr arbeitest.
Die drei Säulen im Überblick
Wer in welche Säule einzahlt, was mit dem Geld geschieht, wofür es gedacht ist und ob du mitmachen musst:
1. Säule
AHV
Wer zahlt
Du, dein Arbeitgeber und der Bund
Das Geld
Zahlt die heutigen Renten
Wofür
Existenzbedarf
Obligatorisch
Ja, für alle
2. Säule
Pensionskasse
Wer zahlt
Du und dein Arbeitgeber
Das Geld
Wird grösstenteils für dich gespart
Wofür
Gewohnter Lebensstandard
Obligatorisch
Für Angestellte mit mehr als CHF 22'680 Jahreslohn bei einem Arbeitgeber
3. Säule
Selbstvorsorge
Wer zahlt
Du
Das Geld
Wird für dich gespart
Wofür
Lücken und Extras
Obligatorisch
Nein
Die
Die
Die dritte Säule ist freiwillig. In die
Wie die Säulen zusammenspielen
Die Säulen funktionieren verschieden. Die AHV arbeitet im Umlageverfahren: Die Beiträge der heutigen Erwerbstätigen zahlen die heutigen Renten. Für dich persönlich wird nichts angespart. Pensionskasse und Säule 3a sparen dagegen für dich: Was einbezahlt wird, sammelt sich mit Zinsen oder Anlageerträgen in deinem Namen an, bis du in Pension gehst.
Die ersten beiden Säulen haben ein gemeinsames Ziel. Laut Bundesverfassung haben die AHV-Renten «den Existenzbedarf angemessen zu decken» (Art. 112 Abs. 2 lit. b BV). Zusammen mit der AHV soll die berufliche Vorsorge «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglichen (Art. 113 Abs. 2 lit. a BV). Einfach gesagt: Du sollst nach der Pensionierung ungefähr so weiterleben können wie vorher.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen nennt dafür in seiner Broschüre «Die schweizerische Altersvorsorge» (Ausgabe 2026) eine Zahl: Die Leistungen der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge sollen «zusammen rund 60 Prozent des Einkommens abdecken, das vor der Pensionierung erzielt wurde».
Wie viel vom Lohn AHV und Pensionskasse ersetzen
So viel zahlen die AHV und die obligatorische Pensionskasse pro Jahr, als Anteil am Lohn. Gerechnet ist mit vier Jahreslöhnen und den Zahlen von 2026:
Jahreslohn CHF 50'000
- AHV: 51,9 %
- Pensionskasse: 19,6 %
- Nicht gedeckt: 28,5 %
Zusammen: CHF 35'766 im Jahr.
Jahreslohn CHF 80'000
- AHV: 38,7 %
- Pensionskasse: 27,9 %
- Nicht gedeckt: 33,4 %
Zusammen: CHF 53'258 im Jahr.
Jahreslohn CHF 120'000
- AHV: 27,3 %
- Pensionskasse: 22,3 %
- Nicht gedeckt: 50,4 %
Zusammen: CHF 59'562 im Jahr.
Jahreslohn CHF 180'000
- AHV: 18,2 %
- Pensionskasse: 14,9 %
- Nicht gedeckt: 66,9 %
Zusammen: CHF 59'562 im Jahr, wie bei CHF 120'000.
Bei einem Jahreslohn von CHF 50'000 zahlt die AHV CHF 25'948 im Jahr und die Pensionskasse CHF 9'818, zusammen CHF 35'766. Das sind 51,9 % und 19,6 % des Lohns, nicht gedeckt sind 28,5 %. Bei CHF 80'000 sind es CHF 30'927 und CHF 22'331, zusammen CHF 53'258. Das sind 38,7 % und 27,9 %, nicht gedeckt sind 33,4 %. Beide liegen über dem Ziel von 60 %, der tiefere Lohn noch deutlicher. Der Grund: Bei einem tiefen Lohn ersetzt die AHV einen grösseren Anteil.
Ab einem Lohn von CHF 90'720 wachsen die beiden Renten nicht mehr. Die AHV-Rente hat ihr Maximum von CHF 32'760 im Jahr erreicht, und die obligatorische Pensionskasse versichert keinen höheren Lohn. Im Beispiel zahlt sie höchstens CHF 26'802. Zusammen sind das CHF 59'562 im Jahr, ob du CHF 120'000 verdienst oder CHF 180'000. Bei CHF 120'000 sind das 27,3 % und 22,3 % des Lohns, nicht gedeckt sind 50,4 %. Bei CHF 180'000 sind es nur noch 18,2 % und 14,9 %, nicht gedeckt sind 66,9 %.
Was das Beispiel annimmt
Das Beispiel rechnet mit einer Person, die jedes Jahr gleich viel verdient und von 21 bis 65 lückenlos AHV-Beiträge zahlt, 44 Jahre lang. Ihre Pensionskasse leistet nur das gesetzliche Minimum: Altersgutschriften auf dem versicherten Lohn ab 25, jedes Jahr Zins zum Mindestzinssatz 2026 von 1,25 % und der Umwandlungssatz von 6,8 % auf dem ganzen Altersguthaben. Einkäufe und Vorbezüge gibt es keine. Die AHV zahlt die volle Altersrente 2026, je nach Lohn CHF 1'996, 2'379 oder 2'520 im Monat, und jeden Dezember eine 13. AHV-Rente. Bei Ehepaaren sind die beiden AHV-Renten zusammen auf 150 % der Maximalrente begrenzt, auf CHF 3'780 im Monat. Alle Beträge vor Steuern.
Der Haken
Rund 60 % sind ein Ziel, kein Versprechen. Jedes fehlende Beitragsjahr bei der AHV kürzt deine Rente lebenslang, in der Regel um mindestens 1/44. Und im gesetzlichen Minimum zieht die Pensionskasse vom Lohn zuerst den Koordinationsabzug von CHF 26'460 ab. Bei Teilzeit oder einem tiefen Lohn bleibt darum wenig versichert.
Im echten Berufsleben sieht es ausserdem anders aus als im Beispiel. Die meisten Löhne steigen über die Jahre, und beide Renten bauen auf dem ganzen Berufsleben auf. Darum ersetzen sie weniger vom letzten Lohn, als das Beispiel zeigt. Deine Pensionskasse versichert aber vielleicht mehr als das gesetzliche Minimum, etwa auch den Lohn über CHF 90'720.
Deine eigenen Zahlen findest du auf deinem Vorsorgeausweis, den dir deine Pensionskasse jedes Jahr schickt, und im IK-Auszug, dem Auszug aus deinem individuellen Konto bei der AHV. Den IK-Auszug bestellst du kostenlos bei deiner Ausgleichskasse oder auf ahv-iv.ch. Was AHV und Pensionskasse nicht abdecken, füllst du mit der dritten Säule, zum Beispiel mit der Säule 3a.
Zahlen für 2027
Die Zahlen auf dieser Seite gelten für 2026. Am 2. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Renten und Grenzbeträge für 2027 erhöht. Die AHV-Renten steigen um rund 1,59 %, die volle Altersrente auf CHF 1'280 bis 2'560 im Monat. Die Pensionskasse ist dann für Angestellte obligatorisch, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 23'040 im Jahr verdienen. Der Maximalbetrag für die Säule 3a mit Pensionskasse steigt auf CHF 7'373.
Das Wichtigste in Kürze
- —Die 1. Säule, die AHV, ist für alle obligatorisch und soll den Existenzbedarf decken.
- —Die 2. Säule, die Pensionskasse, ist obligatorisch für Angestellte, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr verdienen (2026).
- —AHV und obligatorische Pensionskasse sollen zusammen rund 60 % des Lohns ersetzen. Ab einem Lohn von CHF 90'720 (2026) wachsen die beiden Renten aber nicht mehr mit: Je höher dein Lohn, desto kleiner der Anteil.
- —Die 3. Säule ist freiwillig: Mit der Säule 3a und deinem übrigen Sparen füllst du die Lücken der ersten beiden Säulen.