Pensionskasse (2. Säule)
Wie die Pensionskasse einen Teil deines Lohns auf deinen Namen spart, was du und dein Arbeitgeber einzahlen und wie du bei der Pensionierung zwischen Rente und Kapital wählst.
Kernaussage
Die Pensionskasse ist die zweite Säule: Ein Teil deines Lohns wird dort auf deinen Namen gespart, und dein Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte. Bei der Pensionierung wählst du zwischen Rente, Kapital oder einer Mischung. Die Rente erhältst du bis ans Lebensende, beim Kapital trägst du selbst das Risiko, dass es nicht reicht. Einen Viertel deines Altersguthabens kannst du als Kapital verlangen, mehr, wenn das Reglement deiner Kasse es erlaubt.
Was ist die Pensionskasse?
Die Pensionskasse ist die zweite der
Obligatorisch ist sie für Angestellte, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr verdienen (2026). Gegen Tod und Invalidität bist du ab dem 1. Januar nach deinem 17. Geburtstag versichert, fürs Alter sparst du ab dem 1. Januar nach deinem 24. Geburtstag. Selbständigerwerbende können sich freiwillig versichern. Wechselst du die Stelle, geht dein Guthaben, die Freizügigkeitsleistung, in der Regel an die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers. Hast du keine neue Stelle, kommt es auf ein Freizügigkeitskonto.
Vom Lohn zum Altersguthaben
Nicht dein ganzer Lohn ist versichert. Im gesetzlichen Minimum zieht die Kasse von deinem Lohn zuerst einen festen Betrag ab, den Koordinationsabzug von CHF 26'460. Versichert ist der Teil darüber, bis CHF 90'720 im Jahr: dein versicherter oder koordinierter Lohn. Er beträgt aber mindestens CHF 3'780. Jedes Jahr schreibt dir die Kasse davon einen Anteil gut, die Altersgutschrift: 7 % ab 25, 10 % ab 35, 15 % ab 45 und 18 % ab 55. So sieht ein Jahr im gesetzlichen Minimum aus, wenn du 40 bist und CHF 80'000 im Jahr verdienst:
Dein Lohn
CHF 80'000
im Jahr, mit 40
Versicherter Lohn
CHF 53'540
nach dem Koordinationsabzug von CHF 26'460
- und
Du
CHF 2'677
die Hälfte der Altersgutschrift von 10 %
Dein Arbeitgeber
CHF 2'677
die andere Hälfte
Dein Altersguthaben
plus Zins, 2026 mindestens 1,25 % auf dem obligatorischen Teil
- oder
Eine Rente bis ans Lebensende
Das Kapital
CHF 80'000 minus den Koordinationsabzug von CHF 26'460 ergibt einen versicherten Lohn von CHF 53'540. Mit 40 beträgt die Altersgutschrift 10 % davon, CHF 5'354 im Jahr. Hälftig aufgeteilt zahlst du CHF 2'677 und dein Arbeitgeber CHF 2'677. Von Gesetzes wegen muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens so hoch sein wie die Beiträge aller seiner Angestellten zusammen. Dazu kommen meist Beiträge für die Versicherung bei Tod und Invalidität. Wie hoch die Beiträge sind, legt das Reglement deiner Kasse fest.
Die Kasse verzinst dein Guthaben, 2026 mit mindestens 1,25 % auf dem obligatorischen Teil. Das ist der Teil aus dem gesetzlichen Minimum. Deine Kasse leistet vielleicht mehr als dieses Minimum, etwa auf einem grösseren Teil deines Lohns oder mit höheren Gutschriften. Was darüber hinausgeht, heisst überobligatorisch.
Rente oder Kapital
Bei der Pensionierung rechnet die Kasse dein Guthaben mit dem Umwandlungssatz in eine Rente um. Er sagt, wie viel Prozent deines Guthabens du jedes Jahr als Rente bekommst. Für den obligatorischen Teil schreibt das Gesetz mindestens 6,8 % im Referenzalter 65 vor. So viel Rente pro Jahr ergibt ein Guthaben von CHF 500'000, gerechnet mit zwei Sätzen:
- Mit 6,8 %, dem gesetzlichen Minimum: CHF 34'000
- Mit 5,0 %, als Beispiel für einen tieferen Satz: CHF 25'000
Mit 6,8 % ergeben CHF 500'000 eine Rente von CHF 34'000 im Jahr oder CHF 2'833.33 im Monat, bis ans Lebensende. Mit 5,0 % sind es CHF 25'000 im Jahr oder CHF 2'083.33 im Monat. Die 5,0 % sind nur ein Beispiel. Eine Kasse, die mehr als das Minimum versichert, heisst umhüllende Pensionskasse. Sie darf auf dem ganzen Guthaben einen tieferen Satz anwenden, solange ihre Leistungen nicht unter das gesetzliche Minimum fallen.
Statt einer Rente kannst du mindestens einen Viertel deines Guthabens als Kapital beziehen. Das Reglement deiner Kasse kann mehr erlauben und eine Frist für die Anmeldung festlegen. Bist du verheiratet oder lebst du in eingetragener Partnerschaft, braucht der Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung deiner Partnerin oder deines Partners.
Die Rente erhältst du, solange du lebst. Das Kapital kannst du anlegen und ausgeben, du trägst aber auch das Risiko, dass es nicht reicht. Mit 6,8 % hat dir die Kasse die CHF 500'000 nach 14,71 Jahren als Rente ausbezahlt, vor Zins und Steuern. Lebst du länger, bekommst du mehr. Besteuert werden die beiden auch verschieden: das Kapital einmal, getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Satz, die Rente jedes Jahr als Einkommen.
Einkauf
Hast du weniger Guthaben, als das Reglement deiner Kasse für deinen Lohn vorsieht, kannst du freiwillig einzahlen, bis die Lücke gefüllt ist. Diese Einzahlung heisst Einkauf. Eine Lücke entsteht etwa nach Jahren im Ausland, nach Teilzeitarbeit oder nach einer Lohnerhöhung. Einen Einkauf ziehst du vom steuerbaren Einkommen ab. Aber: Was du so einzahlst, kannst du in den nächsten drei Jahren nicht als Kapital beziehen.
Ziehst du aus dem Ausland zu und warst noch nie in einer Schweizer Pensionskasse versichert, darfst du dich in den ersten fünf Jahren pro Jahr mit höchstens 20 % deines versicherten Lohns einkaufen. Und hast du Geld für Wohneigentum vorbezogen, musst du es zurückzahlen, bevor du dich freiwillig einkaufst.
Der Haken
Jede Kasse ist anders. Koordinationsabzug, Altersgutschriften und der Umwandlungssatz von 6,8 % auf dieser Seite sind das gesetzliche Minimum, und die 6,8 % gelten nur für den obligatorischen Teil deines Guthabens. Eine Kasse kann mit eigenen Regeln über das Minimum hinausgehen. Dann darf sie auf allem, was du gespart hast, einen tieferen Umwandlungssatz anwenden, solange sie das gesetzliche Minimum einhält.
Plane darum nicht mit den gesetzlichen Zahlen. Deine Kasse muss dich jedes Jahr darüber informieren, was du gespart hast und was sie dir zahlen wird, meist mit dem Vorsorgeausweis. Prüf ihn jedes Jahr, und lies ihn genau, bevor du dich zwischen Rente und Kapital entscheidest.
Zahlen für 2027
Die Grenzbeträge auf dieser Seite gelten für 2026. Für 2027 hat der Bundesrat sie erhöht. Die Pensionskasse ist dann für Angestellte obligatorisch, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 23'040 im Jahr verdienen. Der Koordinationsabzug steigt auf CHF 26'880, die obere Grenze des versicherten Lohns auf CHF 92'160 und der minimale versicherte Lohn auf CHF 3'840.
Das Wichtigste in Kürze
- —Angestellte, die bei einem Arbeitgeber mehr als CHF 22'680 im Jahr verdienen, sind von Gesetzes wegen versichert (2026).
- —Jedes Jahr gehen mindestens 7 bis 18 % deines versicherten Lohns in dein Altersguthaben, je nach Alter.
- —Der Mindestumwandlungssatz von 6,8 % im Referenzalter 65 gilt nur für den obligatorischen Teil. Eine umhüllende Kasse darf auf dem ganzen Guthaben einen tieferen Satz anwenden, solange ihre Leistungen nicht unter das gesetzliche Minimum fallen.
- —Bei der Pensionierung wählst du zwischen Rente und Kapital: Die Rente erhältst du bis ans Lebensende, beim Kapital trägst du das Risiko selbst. Was deine Kasse dir zahlen wird, zeigt dein Vorsorgeausweis, nicht das gesetzliche Minimum.
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