Verrechnungssteuer
Warum dir von Schweizer Dividenden und Obligationenzinsen 35 % abgezogen werden, wie du sie über die Steuererklärung zurückerhältst und warum das bei ausländischen Quellensteuern schwieriger ist.
Kernaussage
Die Verrechnungssteuer wird an der Quelle abgezogen: Die Firma zahlt einen Teil deiner Dividende direkt an die Steuerverwaltung, und du erhältst den Rest. In der Schweiz sind es 35 %. Wohnst du in der Schweiz, erhältst du sie zurück, wenn du die Aktien und ihre Erträge im Wertschriftenverzeichnis deiner Steuererklärung aufführst. Sie ist also kein Verlust, sondern ein Pfand, das dafür sorgt, dass du die Erträge deklarierst.
Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer wird an der Quelle erhoben: Wer den Ertrag schuldet, etwa die Firma bei einer Dividende, zieht einen Teil davon ab und schickt ihn der Steuerverwaltung. Du erhältst den Rest. Nach dem Verrechnungssteuergesetz beträgt sie 35 % (Stand 2026). Sie fällt auf Schweizer
Eine Dividende von CHF 1'000
Angenommen, eine Schweizer Firma zahlt dir eine Dividende von CHF 1'000. So geht es weiter:
Beschlossene Dividende
CHF 1'000.00
- und
Auf dein Konto
CHF 650.00
An die Steuerverwaltung
CHF 350.00
35 % Verrechnungssteuer
Zurück nach der Steuererklärung
CHF 350.00
wenn du die Aktien und die Dividende deklarierst
Insgesamt
CHF 1'000.00
als Einkommen zu deinem normalen Satz besteuert
Auf deinem Konto kommen CHF 650 an. Die übrigen CHF 350 erhältst du nach Ende Jahr über die Steuererklärung zurück, wenn du die Aktien und die Dividende deklarierst. Die Verrechnungssteuer ist ein Pfand, nicht die eigentliche Steuer: Die ganzen CHF 1'000 zählen trotzdem als Einkommen und werden zu deinem normalen Satz besteuert, wie dein Lohn. Die Steuerverwaltung nennt sie deshalb eine Sicherungssteuer.
Drei Dinge, die du wissen solltest
Vom Abzug bis zur Rückerstattung:
Schweizer Verrechnungssteuer (35 %)
Wird in der Regel von den Dividenden Schweizer Firmen und den Zinsen Schweizer Obligationen abgezogen, bevor das Geld bei dir ankommt.
Ausländische Quellensteuer
Viele Länder besteuern Dividenden, die ins Ausland gehen, zu ihrem eigenen Satz. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz senkt ihn oft.
Zurückfordern
Wohnst du in der Schweiz, erhältst du die Schweizer 35 % über die Steuererklärung vollständig zurück. Ausländische Steuern sind schwieriger zurückzuholen.
Eine Dividende aus den USA zeigt, wie es bei ausländischen Steuern läuft. Angenommen, eine US-Firma zahlt dir eine Dividende im Wert von CHF 1'000 auf ein Konto bei einer Schweizer Bank. Die USA behalten 15 % zurück, CHF 150, so viel, wie das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz höchstens erlaubt. Ist die Schweizer Bank ein Qualified Intermediary, hat sie also einen Vertrag mit der US-Steuerbehörde, behält sie weitere CHF 150 zurück. Das ist der zusätzliche Steuerrückbehalt USA, der wie die Verrechnungssteuer funktioniert. Auf deinem Konto kommen also CHF 700 an. Als Einkommen deklarierst du die ganzen CHF 1'000. Die zusätzlichen CHF 150 erhältst du mit der Steuererklärung zurück, mit dem Formular R-US 164. Die CHF 150 der USA kannst du mit dem Formular DA-1 an deine Schweizer Steuer anrechnen lassen. Das geht nur, wenn deine nicht rückforderbaren Quellensteuern aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen im Jahr zusammen mehr als CHF 100 betragen. Und angerechnet wird höchstens die Schweizer Steuer auf diesem Ertrag.
Der Haken
Die Schweizer 35 % zurückzuholen ist Routine. Bei ausländischen Quellensteuern ist es anders: Wie viel du zurückholen kannst, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Land ab, das die Steuer erhoben hat. Sind es im ganzen Jahr höchstens CHF 100, wird nichts angerechnet, und die Anrechnung ist nie höher als die Schweizer Steuer auf diesem Ertrag. Ein Teil ist deshalb oft endgültig verloren.
Bei Fonds kommt eine weitere Stufe dazu. Dabei zählt auch, ob ein Fonds seine Erträge ausschüttet oder wieder anlegt, mehr dazu unter
So holst du die 35 % zurück
Führe deine Wertschriften und ihre Erträge im Wertschriftenverzeichnis deiner Steuererklärung auf. In der Regel verrechnet der Kanton die Verrechnungssteuer mit deinen Steuern, sonst zahlt er sie dir aus. Deklarierst du die Erträge oder die Wertschriften nicht, ist der Anspruch in der Regel verwirkt: Die 35 % sind verloren. Hast du sie aus Versehen vergessen, bleibt er seit 2019 erhalten, wenn du sie nachträglich angibst oder die Steuerbehörde sie selbst ergänzt. Das geht, solange das Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Genau dafür gibt es die Steuer: Sie sorgt dafür, dass sich das Deklarieren deiner Ersparnisse lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- —Schweizer Dividenden und Obligationenzinsen kommen in der Regel mit 35 % Abzug an.
- —Wohnst du in der Schweiz, erhältst du die ganzen 35 % zurück, wenn du die Wertschriften und ihre Erträge in der Steuererklärung deklarierst.
- —Deklarierst du sie nicht, verlierst du die 35 % in der Regel.
- —Ausländische Quellensteuern kannst du je nach Doppelbesteuerungsabkommen nur teilweise zurückholen.